Bürgergemeinde

Bürgergemeinde

Bürgergemeinde

Bürgergemeinden verwalten in der Regel die aus der Zeit des Ancien Régime übernommenen Bürgergüter wie zum Beispiel den Wald. In vielen Gemeinden entscheidet die Bürgergemeinde über die Vergabe des Bürgerrechts. Die Aufgabenbereiche der Bürgergemeinde mit den dazu gehörenden Kompetenzen sind folgende:

  • Waldbewirtschaftung und -pflege
  • Unterhalt der Waldwege
  • Förderung und Unterstützung von Kultur und Tradition im Dorf
  • Einbürgerungen
  • Bestellen der erforderlichen Organe im Rahmen der Gesetzgebung
  • Führen des Finanzhaushalts der Bürgergemeinde

Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ und tagt in der Regel zwei Mal jährlich (Juni und Dezember). Die Bürgerinnen und Bürger befinden über Themen wie Jahresrechnung, Budget, Einbürgerungen und grössere Geschäfte wie bauliche Vorhaben oder Anschaffungen.

Für den operativen Teil der Bürgergemeinde ist der für vier Jahre gewählte, aus drei Mitgliedern bestehende Bürgerrat verantwortlich. Ergänzt wird der Bürgerrat durch den Kassier und den Schreiber/Aktuar. Anlässlich von Sitzungen werden die laufenden Geschäfte behandelt, die in der Kompetenz des Bürgerrats stehen.

Gemeindeordnung

Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Arisdorf vom 13.12.1996 (PDF)

Personalreglement (PDF)

Tarifordnung Anhang zum Personalreglement (PDF)