Geschichte

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Geschichtlicher Rückblick

Mit der ersten Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 4. Mai 1832 erhielt die männliche Aktivbürgerschaft die vollen politischen Rechte. Die Bürgergemeinden waren alleinige politische Instanz auf Gemeindeebene. Stimmberechtigt waren alle in der Gemeinde niedergelassenen Aktivbürger (Männer) ab einem Alter von 20 Jahren. Eine zunehmende Spannung zwischen Bürgern und Einwohnern führte dazu, dass die Regierung sich veranlasst sah, 1841 ein Gesetz über das Verhältnis zwischen den Ortsgemeinden und ihren Einsassen zu erlassen. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Einsassen an Beschlüssen, die auch sie betrafen, mitbestimmen konnten. Damit war die Einwohnergemeinde oder politische Gemeinde geschaffen. Neu gab es zwei Arten von Gemeindeversammlungen: Solche mit und ohne Einsassen. Stimmberechtigt und steuerpflichtig waren die Gemeindebürger mit Wohnsitz im Dorf, welche das Aktivbürgerrecht besassen.

Im Anschluss an die Kantonstrennung ging die Waldung zu sieben Achteln an die Gemeinden über, ein Achtel ging in den Besitz des Kantons, konnte aber von den Gemeinden gekauft werden. Im Gegenzug übernahmen die Gemeinden die Pflicht für die Versorgung der Pfarrer, der Gemeindeschullehrer und der Bannwarte mit Holz sowie für den Bau und Unterhalt der Schulhäuser, der Brücken und der Wasserbauten.

Das Gemeindewappen

Das Interesse an einem Gemeindewappen ist in Arisdorf, wie auch in anderen Baselbieter Gemeinden, relativ spät erwacht. Im Jahr 1937 entschied die kantonale Kommission zur Erhaltung von Altertümern, die Einberufung einer freiwilligen Wappenberatung der Gemeinde. An der Bürgergemeindeversammlung vom 7. April 1945 wurde die Einführung eines Gemeindewappens beschlossen. Das Wappen der Herren von Bärenfels, der letzten adeligen Besitzer des Dorfes. Die Bärenfelser sind 1835 im Mannesstamme ausgestorben. (Seit 1945. In goldenem Feld schwarzer Bär auf rotem Dreiberg. Der Bär ist dem Siegel der Herren von Bärenfels, der letzten adligen Dorfbesitzer, entnommen. Flagge: gelbschwarz.)

Die Bürgergemeinde und die Frauen

Bis zur Einführung des Stimm- und Wahlrechtes für die Frauen auf kantonaler Ebene 1968 und auf eidgenössischer Ebene 1971 blieben die Anliegen der Bürgergemeinde Männersache. Eine einzige Ausnahme gab es bei der Frauenversammlung, die am Sonntag dem 22. Dezember 1912 stattfand. Eine weitere Änderung ergab sich aus dem Fürsorgegesetz, das 1939 festlegte, dass auch Frauen in die Armenpflege wählbar sind. Als nächstes erhielten auch Bürgerinnen ab 1960 am Banntag Getränke, Wurst und Brot gespendet. Nach der Einführung des kantonalen Frauenstimm- und Wahlrechts durften 1969 Frauen erstmals als Zuhörerinnen an der Bürgergemeindeversammlung teilnehmen. An der Bürgergemeindeversammlung vom 30. Dezember 1970 wurden die Bürgerinnen erstmals als Stimmberechtigte begrüsst. Ab 1971 waren sie voll stimm- und wahlberechtigt. Ab 1972 erhielten konsequenterweise auch die Bürgerinnen am Banntag den Banntagbatzen.

Es sollte aber noch bis 1988 andauern, bis erstmals eine Frau für den Bürgerrat kandidierte. Myrtha Kuni wurde als erste Baselbieter Bürgerrätin im ersten Wahlgang gewählt.

Quelle: Heimatkundebuch Bürgergemeinden
Quelle Wappen: Wikipedia - Von Autor unbekannt - Wappenscheibe der Familie von Bärenfels
Quelle Karte: Universitätsbibliothek - Sammlung Ryhiner